Nach umfangreichen Recherchen ist uns aufgefallen, dass die Angaben zum EEG 2012 häufig falsch aufgelistet und interpretiert werden. Einige Internetseiten werben noch mit Berechnungsgrundlagen die längst überholt sind, und nicht mehr gelten! Es ist zugegebener Weise nicht immer einfach den Überblick über diese, sich ständig ändernden Gesätze zu behalten und es bedarf daher einer akribischen Bedarfsanalyse um die gewünschten Richtlinien als Grundlage zu Einspeisevergütung ermitteln zu können. Glücklicher Weise sind diese Gesetze vom „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)“ online einzusehen. Unsere Berechnungen zur Einspeisevergütung 2012 berufen sich daher auf diese novellierte Quelle und können am Ende dieser Seite im Original auf der vom Bundesministerium für Umwelt eingerichteten Internetseite unter dem entsprechenden Link eingesehen werden. Vorab beginnen wir nun mit einer kurzen, Konsolidierten Zusammenfassung des EEG 2012.
Zusammenfassung der Einspeisevergütung vom 01.01.2012 bis mindestens 30.06.2012 oder sogar zum 31.12.2012.
EEG 2012 für Biogasanlagen:
Die neuen Mindestanforderungen für Biogasanlagen besagen u.a. dass entweder 60 Gülleeinsatz oder 60% Wärmenutzung nachgewiesen werden müssen. Des Weiteren wurde der Einsatz von Getreide und Mais auf 60% (massebezogen) begrenzt.
Kleine Biogasanlagen mit einer Leistung bis 75 KW deren Mindestenteil von Gülle oder Festmist mindestens 80% beträgt, werden zukünftig mit 25 Cent pro kWh um 2Cent stärker vergütet, als den in 2011 gezahlten 23 Cent pro kWh. Es werden keine weiteren Einsatzstoffvergütungen geleistet.
Bei Biogasanlagen mit einer Leistung bis 150 KW beträgt die Grundversorgung 14,3 Cent pro KWh. Die jeweiligen Vergütungen der Einsatzstoffvergütung 1 von 6 Cent pro KWh oder der Einsatzstoffvergütung 2 von 8 Cent pro KWh kann bei dieser Größe unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend geleistet werden.
Bei Biogasanlagen mit einer Leistung bis 500 KW beträgt die Grundversorgung 12,3 Cent pro KW. Die jeweiligen Vergütungen der Einsatzstoffvergütung 1 von 6 Cent pro KWh oder der Einsatzstoffvergütung 2 von 8 Cent pro KWh kann bei dieser Größe unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend geleistet werden.
Bei Biogasanlagen mit einer Leistung bis 750 KW beträgt die Grundversorgung 11 Cent pro KWh Die jeweiligen Vergütungen der Einsatzstoffvergütung 1 von 5 Cent pro KWh oder der Einsatzstoffvergütung 2 von 6-8 Cent pro KWh kann bei dieser Größe unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend geleistet werden.
Bei Biogasanlagen mit einer Leistung bis 5.000 KW beträgt die Grundversorgung 11 Cent pro KWh Die jeweiligen Vergütungen der Einsatzstoffvergütung 1 von 4 Cent pro KWh oder der Einsatzstoffvergütung 2 von 6 Cent pro KWh kann bei dieser Größe unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend geleistet werden.
Bei Biogasanlagen mit einer Leistung bis 20.0000 KW beträgt die Grundversorgung 6 Cent pro KWh. Die jeweiligen Vergütungen der Einsatzstoffvergütung 1 und der Einsatzstoffvergütung 2 entfallen bei dieser Anlagen Größe.
Zusätzlich können Bioabfall-Vergärungsanlagen- und Gasaufbereitungs-Bonus gefördert werden. Genaue Berechnungen zu Ihrer individuellen Situation, oder Beispiele zum Thema Biogas, erfahren Sie auch auf Anfrage. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.
Die Stromerzeugung aus flüssiger Biomasse (z.B. Pflanzenöl) für Neuanlagen in 2012 wird nicht mehr gefördert. Die Vergütung für schon eingerichtete und ans Netz gegangene Biogasanlagen wird gemäß der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Richtlinien für den Zeitraum von 20 Jahren vorlaufend geleistet.
Einspeisevergütung aus dem EEG 2012 für Photovoltaik
Ab dem 1.1.2012 gibt es einige Änderungen und Kürzungen bei den Vergütungen für Photovoltaik Anlagen. Somit werden Beispielsweise die Vergütungen für Freiflächen-Anlagen die im Naturschutzgebiet oder Nationalpark liegen, nicht mehr geleistet. Allerdings lohnt sich laut „einiger Stiftungen zum Wahrentest“ auch in 2012 die Anschaffung einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach. Denn Grundsätzlich gibt es auch noch in 2012 eine zweistellige Rendite für die Einspeisevergütung.
(1) Die Garantierte Vergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen, bzw. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie, welche ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, beträgt:
1. PV Anlagen bis einschließlich einer Leistung von 30 Kilowatt 24,43 Cent pro Kilowattstunde,
2. PV Anlagen bis einschließlich einer Leistung von 100 Kilowatt 23,23 Cent pro Kilowattstunde,
3. PV Anlagen bis einschließlich einer Leistung von 1 Megawatt 21,98 Cent pro Kilowattstunde,
4. und PV Anlagen ab einer Leistung von über 1 Megawatt 18,33 Cent pro Kilowattstunde.
(2) Es besteht auch ein Anspruch auf Vergütung für Strom aus Anlagen nach Absatz 1 mit einer Leistung bis einschließlich 500 Kilowatt, die bis zum 1. Juni 2012 in Betrieb genommen werden, soweit der Anlagenbetreiber seinen Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbraucht und dies nachweist. Diese „Eigenverbrauchsvergütung“ nach Absatz 1 lautet:
Photovoltaik Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp erhalten bei einem Eigenverbrauch von weniger als 30% des durch diese PV Anlage erwirtschafteten Stromvolumen, eine „Eigenverbrauchvergütung“ von 8,05 Cent pro KWh. Ab dem Eigenverbrauch von 30% oder mehr, bekommen Sie als Anlagenbetreiber, 12,43 Cent pro KWh vergütet.
Photovoltaik Anlagen ab einer Größe von 30 kWp bis zu 100 KWp erhalten bei einem Eigenverbrauch von weniger als 30% des durch diese PV Anlage erwirtschafteten Stromvolumen, eine „Eigenverbrauchvergütung“ von 6,85 Cent pro KWh. Ab dem Eigenverbrauch von 30% oder mehr, bekommen Sie als Anlagenbetreiber, 11,23 Cent pro KWh vergütet.
Photovoltaik Anlagen bis zu einer Größe von 100 kWp bis zu Max. 500 KWp erhalten bei einem Eigenverbrauch von weniger als 30% des durch diese PV Anlage erwirtschafteten Stromvolumen, eine „Eigenverbrauchvergütung“ von 5,60 Cent pro KWh. Ab dem Eigenverbrauch von 30% oder mehr, bekommen Sie als Anlagenbetreiber, 9,98 Cent pro KWh vergütet.
Einspeisevergütung aus dem EEG 2012 für Geothermie (Erdwärme):
Ab dem 01.01.2012 wird die Vergütung von Geothermie (Erdwärme) von 23 Cent auf 25 Cent pro kWh erhöht. Eine Degression von 5% pro Jahr wird ab 2018 eingeführt.
Gern berechnen wir ihnen Ihre individuellen Vergütungssätze und informieren Sie über konsequente Möglichkeiten zur Steuereinsparung. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.
Dies ist eine Konsolidierte (unverbindliche) Fassung des Gesetzestextes!
Auf dieser Seite präsentieren wir Ihnen immer wieder die aktuellen EEG bzw. Einspeisevergütung. Derzeit sind diese Zuschüsse bis zum 01.06.2011 garantiert. Alle PV Anlagen die bis zum 31.05.2012 in Betrieb genommen wurden erhalten 20 jahre die oben garantierte Einspeisevergütung laut EEG (Erneuerbare Energien Gesetz).
Photovoltaik und Solarfinanzierungen sind grundsätzlich auch im Ausland möglich!
Der Darlehensnehmer sollte auch bei Auslandsfinanzierungen sein Einkommen in Deutschland erwirtschaften, hier auch seinen Wohnsitz nachweisen, und natürlich, entsprechende Sicherheiten / Bonität aufweisen können.
Dieses sind die unabweichliche Voraussetzungen! Ohne diese Voraussetzungen ist eine Finanzierung über deutsche Banken grundsätzlich nicht möglich.
Es kann auch bei einer Photovoltaik Finanzierung das Auslandsprojekt nicht zur Darlehenssicherung herangezogen werden und sogar die Vergütungen werden bei der Bonitätsberechnung nur anteilig berücksichtigt.
Finanzierungen über ausländische Banken!
Sollte ein Interessent, der eine Finanzierung seiner Photovoltaik Anlage über ausländische Banken erwünscht, auf uns zukommen, entsteht unseren Vermittlern, ein enormer Mehraufwand. Daher berechnen unsere Vermittler 1 % Bearbeitungsgebühr nach Erhalt der kompletten Prüfunterlagen. Diese Bearbeitungsgebühr ist nur bei Finanzierungen im Ausland fällig, nicht aber bei deutschen Photovoltaik Finanzierungen. Eine kostenfreie Bearbeitung ist für Finanzierungen im Ausland nicht möglich. Im Erfolgsfall werden diese Kosten jedoch von den jeweiligen Banken bezahlt und es entstehen ihnen keine Mehrkosten / weitere Bearbeitungsgebühren. Die Maximale Finanzierungssumme im Ausland beträgt 10 Mio. €uro.
PS: Ganz wichtig ist es bei diesen komplizierten Fällen, dass sie nicht zeitgleich über mehrere Kanäle versuchen eine Finanzierung anzufragen! Sollten sie eine Finanzierungsanfrage vorab bei anderen Banken / Vermittlern versucht haben werden unsere Vermittler die Bearbeitung ablehnen müssen, denn mind. 80 % der Ablehnungen entstehen weil die Banken sehen, dass andere Anfragen abgelehnt wurden. Die Banken machen sich dann nicht die Arbeit, Ihre Unterlagen erneut zu prüfen, da es derzeit mehr als genug Anfragen gibt.
Vielen herzlichen Dank für ihr Vertrauen. Wir werden unsere Erfahrung für Ihre guten Kontakte einsetzen, um Ihnen die optimalen Dienstleistungen zu erbringen.